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Elektronikrichtlinie

Untersuchungen von Elektronikgeräten gemäß RoHS Direktive

Für diese Problematik bieten wir folgende Dienstleistungen an:

  • Beratung und Analytik aus einer Hand
  • Individuelle Analytik - maßgeschneidert auf Ihre Produkte

Wir prüfen für Sie die Konformität Ihrer homogenen Werkstoffe gemäß Richtlinie 2002795/EG bzw. ElektroG auf Einhaltung der Konzentrationshöchstwerte für:

  • Blei
  • Quecksilber
  • Cadmium
  • Chrom, gesamt
  • Chrom, sechswertig
  • Polybromierte Biphenyle (PBB)
  • Polybromierte Diphenylether (PBDE)

Wir führen Konformitätsuntersuchungen in unserem nach DIN 17025 akkreditierten Laboratorium anhand anerkannter Verfahren zeitnah durch.

Hintergundinformation

Mit Wirkung zum 1. Juli 2006 treten die folgenden EU-Richtlinien in Kraft:

1. Richtlinie über Elektro- und Elektronikgeräte (2002/96/EG) (WEEE: Waste Electrical & Electronic Equipment)

2. Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (2002/95/EG) (RoHS: Restriction of the use of certain Hazardous Substances in Electrical and Electronic Equipment)

Für die Hersteller bzw. Zulieferer von elektrischen und elektronischen Geräten und deren Komponenten stellt sich die Frage der Prüfungen der Konformität.

  • RoHS - konform in Bezug auf Bauteile bedeutet, ein Produkt enthält keine der verbotenen Substanzen in einer Konzentration oberhalb der festgelegten Grenzwerte.
  • Im deutschen Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) vom 16.März 2005 sind maximal zulässige Konzentrationsgrenzwerte für die verbotenen Stoffe festgelegt. Der Grenzwert für Cadmium liegt bei 0,01 Gew.-%, für die anderen in der RoHS Richtlinie genannten Stoffe bei 0,1 Gew.-%.

Diese Grenzwerte beziehen sich ausschließlich auf den eingesetzten homogenen Werkstoff.

Zum 1.Juli 2006 treten mit der RoHS Direktive der EU für Hersteller von elektrischen und elektronischen Geräten Verwendungsverbote für bestimmte gefährliche Substanzen in Kraft.

Konzentrationshöchstwerte

Für Blei, Quecksilber, Chrom (sechswertig), polybromierte Biphenyle (PBB), polybromierte Diphenylether (PBDE) gelten 0,1 Gewichtsprozent (1000 ppm) je homogenen Werkstoff.

Für Cadmium liegt der Grenzwert bei 0,01 Gewichtsprozent (100 ppm).

Gesetzliche Grundlage hierfür ist die Entscheidung der EU-Kommission vom 18.08.05 (2005/618/EG) zur Änderung der Richtlinie 2002/95/EG (RoHS). Diese Grenzwerte finden sich auch im deutschen ElektroG vom 15.03.05.

Was sind homogene Werkstoffe?

Im Mai 2005 wurde von der EU-Kommission ein Fragenkatalog (FAQ)4 zur Richtlinie 2002/95/EG veröffentlicht. Danach sind homogene Werkstoffe im Sinne des Gesetzes von gleichmäßiger Zusammensetzung durch und durch. Die FAQ nennt als Beispiele für solche Werkstoffe: Kunststoffe, Keramik, Glas, Metalle, Legierungen, Papier, Harze, Beschichtungen, Leiterplatten.

Laut FAQ stellt ein Elektrokabel einen inhomogenen Werkstoff dar. Hierbei werden die Drähte sowie die einzelnen Kunststoffschichten als einzelne homogene Werkstoffe angesehen.

Ein Halbleiter-Bauelement enthält viele verschiedene homogene Materialien, Kunststoffe für das Gehäuse, die Zinnbeschichtung des Trägerrahmens, die Trägerrahmlegierung, die Goldbonddrähte und den Halbleiter.

Elektro- und Elektronikgeräte wie z. B. eine Waschmaschine oder ein Computer bestehen aus einer Vielzahl von verschiedenen homogenen Werkstoffen, von denen der Hersteller jeweils die RoHS-Konformität nachweisen muss.