Ölschäden
Durch den Eintrag von Heizöl in die Gebäudesubstanz kann es zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Geruchsbelästigung kommen. Zusätzlich besteht bei nicht versiegelten Böden die Gefahr, dass Öl durch die Bausubstanz in das unterliegende Erdreich bis hin zu wasserführenden Schichten gelangt.
Hierbei ist insbesondere die rechtliche Haftung des Verursachers der Kontamination von hoher Relevanz.
Ein Ölschaden erfordert daher rasches und entschlossenes Handeln sowie eine kompetente Begleitung der Sanierungs- und ggf. Aushubmaßnahmen durch gezielte Probenahme zur Eingrenzung des sanierungsbedürftigen Bereiches. Im Innenbereich ist die Bausubstanz hinsichtlich ihrer Sanierungsfähigkeit unter besonderer Berücksichtigung einschlägiger Sanierungstechniken zu beurteilen.
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