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Gefahrstoffe

Die Beurteilung von Gefahrstoffen an Arbeitsplätzen erfolgt auf Basis des Gefahrstoffrechts (Chemikaliengesetz, Gefahrstoffverordnung, Technische Regeln Gefahrstoffe). An Arbeitsplätzen, an denen im Sinne der Gefahrstoffverordnung ein Umgang mit Gefahrstoffen oder eine Tätigkeit in deren Gefahrenbereich vorliegt, sind Luftgrenzwerte nach TRGS 900 ("Maximale Arbeitsplatzkonzentrationen (MAK)", "Technische Richtkonzentrationen (TRK)" etc.) für eine Bewertung heranzuziehen.

Durch gewerbliche Betriebe werden Emissionen freigesetzt, die je nach Produktionszweig unterschiedlichste Gefahrstoffe enthalten können. Für diesen Bereich führen wir Messungen auf Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes, der einschlägigen Verordnungen und der TA Luft durch.