Allgemeines
Immer wieder wird nach Bezug von neuen oder renovierten Wohnungen bzw. Gebäuden von den darin wohnenden und arbeitenden Menschen über Krankheitssymptome oder Befindlichkeitsstörungen geklagt. Gesundheitliche Beschwerden werden aber beispielsweise auch durch Altlasten (Holzschutzmittel, Asbest etc.) oder Schadstoffeintrag durch z.B. Brandschäden ausgelöst. Insgesamt gibt es vielfältige Möglichkeiten, die gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können. Auch ein nicht akzeptables Raumklima trägt häufig dazu bei. Die besondere Problematik von Innenraumluftbelastungen ergibt sich im Wesentlichen daraus, dass sich der Mensch in unseren Breiten bis zu 90 % der Tageszeit in geschlossenen Räumen aufhält.
Innenräume wurden 1987 in einem Sondergutachten vom Rat von Sachverständigen für Umweltfragen wie folgt definiert: "Wohnungen mit Wohn-, Schlaf-, Bastel-, Sport- und Kellerräumen, Küchen und Badezimmern; Arbeitsräume bzw. Arbeitsplätze in Gebäuden, die nicht im Hinblick auf Luftschadstoffe arbeitsschutzrechtlichen Kontrollen unterliegen (so z.B. Büros, Verkaufsräume); öffentlich Gebäude (Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten, Sporthallen, Bibliotheken, Gaststätten, Theater, Kinos und andere Veranstaltungsräume) sowie die Aufenthaltsräume von Kraftfahrzeugen und alle öffentlichen Verkehrsmittel."
Damit kommen Luftgrenzwerte nach TRGS 900 ("Maximale Arbeitsplatzkonzentrationen (MAK)", "Technische Richtkonzentrationen (TRK)" etc.) für eine Bewertung grundsätzlich nicht in Betracht, da deren Beurteilungsgrundlagen von den Voraussetzungen im Produktionsbereich ausgehen. Sie gelten nur an solchen Arbeitsplätzen, an denen im Sinne der Gefahrstoffverordnung ein Umgang mit den betreffenden Gefahrstoffen oder eine Tätigkeit in deren Gefahrenbereich vorliegt (s. Gefahrstoffe am Arbeitsplatz).
Grenz- oder Richtwerte für Schadstoffe in Innenräumen lagen lange Zeit in nur sehr begrenztem Umfang und auch nur für Einzelstoffe vor, so z.B. für Formaldehyd. Veröffentlicht wurden Richtwerte z.B. vom Bundesgesundheitsamt (BGA) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO), wobei die WHO ihre 1987 veröffentlichten Werte derzeit überprüft. Seit November 1996 wurden im Bundesgesundheitsblatt sukzessive für einige Einzelstoffe wie z.B. Toluol, Styrol und Pentachlorphenol und die Summe flüchtiger organischer Verbindungen (TVOC) Richtwerte für die Innenraumluft veröffentlicht. Diese sind Ergebnis einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und Vertretern der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden der Länder (AOLG).
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