Monochlorpropandiol (MCPD) und Glycidol
Monochlorpropandiol (MCPD) und Glycidol sowie deren Fettsäureester sind unerwünschte Prozesskontaminanten bei der Lebensmittelherstellung, die als potenziell kanzerogen gelten. Die europäische Lebensmittelkommission empfiehlt daher die regelmäßige analytische Untersuchung auf Monochlorpropandiol (MCPD) und Glycidol.
Bei MCPD wird zwischen „freiem“ MCPD, bestehend aus 3-Monochlor-1,2-propandiol (3-MCPD) und 2-Monochlor-1,3-propandiol (2-MCPD) und dem gebundenem MCPD in Form des MCPD-Fettsäureesters, unterschieden. Glycidol liegt hingegen in der gebundenen Form als Glycidyl-Fettsäureester im Lebensmittel vor.
